Naturismus im Urlaub
Der Gedanke der Freikörperkultur (FKK)
Die Freikörperkultur entstand als Teil der Lebensreform-Bewegung um das Jahr 1850 und wird in dieser Tradition in vielen Vereinen bis heute aktiv gelebt. Nachdem in neuerer Zeit dieser Begriff immer öfter von der Sexindustrie missbräuchlich verwendet wurde, dachte man sich als Abgenzung davon die neue Bezeichnung Naturismus aus, die inzwischen international gebräuchlich ist (französisch: le naturisme)
Der Naturismus ist eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur, die sich äußert in gemeinschaftlicher Nacktheit, verbunden mit Selbstachtung und Respekt für die Mitmenschen und die Umwelt.
Wir unterstützen die Freikörperkultur für Familien in möglichst intakter Natur und bemühen uns, Ihnen einen unbeschwerten, harmonischen Urlaub zu ermöglichen. Sie sollen mit der abgelegten Kleidung den Alltag hinter sich lassen können und Ihren Urlaub ohne Zwänge und in Freiheit in schöner Umgebung genießen.
Verhaltensregeln
FKK im Urlaub
Das Prinzip der Nacktheit ist die Grundlage der Freikörperkultur bzw. des Naturismus.
Sobald Sie Ihren Urlaub auf einer unserer Feriendörfer verbringen, verpflichten Sie sich, diese Nacktheit zu praktizieren und darauf zu achten, dass auch Ihre Angehörigen danach leben. Sie ist auf allen Anlagen Bestandteil der Hausordnung.
Nacktheit ist ein angenehmes Muss, die Sie nicht belasten soll und wird. Genießen Sie die hüllenlose Freiheit!
Ausnahmen gelten selbstverständlich bei kaltem und nassem Wetter, am kühlen Morgen, abends oder bei gesundheitlichen Einschränkungen. Gleiches gilt beim Betreten von allgemein zugänglichen geschlossenen Räumen (Läden, Restaurants, Fitnessräume) und bei Abendveranstaltungen.
Beachten Sie dazu den örtlichen FKK-Dresscode der verschiedenen Feriendörfer, die sich in Kleinigkeiten unterscheiden:
Eine Überschrift für das Folgende fällt mir nicht ein, es ist zu selbstverständlich:
Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit und Voyeurismus werden nicht geduldet und ziehen die sofortige fristlose Kündigung des Beherbergungsvertrags nach sich. Gleiches gilt für nicht autorisiertes Aufnehmen von Bildern oder Videos.
Aufnahmen von Angehörigen oder mit Erlaubnis der Betroffenen sind natürlich uneingeschränkt möglich.